Das schweizerische Bundesgericht hat sich in einem richtungsweisenden Gerichtsentscheid (BGE 2c 462/2011 vom 9.Mai 2012) mit dem betrieblichen Konfliktmanagement eines KMU befasst: seine Schlussfolgerungen gelten für alle KMU: unabhängig von der Grösse oder der Anzahl der Mitarbeiter: eines Betriebes ist es Pflicht des Arbeitgebers, eine unabhängige und fachkundige Anlaufstelle anzubieten für innerbetriebliche Konflikte. Das Nicht-Vorhandensein einer solchen Anlaufstelle beurteilte das Bundesgericht als eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Eine externe, neutrale Konfliktstelle würde Abhilfe auch für KMU schaffen und das Klima im Unternehmen optimieren. siehe www.konflikt-als-chance.ch
Quelle: Publikation Arbeitsrecht 11/2012 vom Centre Patronal